Kosten Regelschule

Kosten Regelschülerinnen und Regelschüler

Die Finanzierung von Regelschülerinnen und Regelschülern muss individuell geregelt werden. Für privat finanzierte Regelschülerinnen und Regelschüler gelten folgende Ansätze:

Tarif A
Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten bis CHF 80’000 und steuerbares Vermögen unter CHF 120’000:
CHF 1000 Schulgeld pro Monat

Tarif B
Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten von CHF 80’000 bis 120’000 pro Jahr und steuerbares Vermögen unter CHF 120’000:
CHF 1500 Schulgeld pro Monat

Tarif C
Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten über CHF 120’000 pro Jahr;
Steuerbares Einkommen der Erziehungsberechtigten bis CHF 120’000 pro Jahr und steuerbares Vermögen über CHF 120’000:
CHF 2000 Schulgeld pro Monat

Eltern haben die Möglichkeit, um eine Schulgeldreduktion anzufragen.

Für Schulplätze, welche von externen Stellen und Behörden finanziert werden, gilt derselbe Tarif C.

Berechnung des Schulgeldes

Die Familien berechnen das Schulgeld für das neue Schuljahr jeweils im Frühjahr auf Basis der aktuellen Steuererklärung.

Massgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen der sorgeberechtigten Eltern.

Zusammen mit der auszufüllenden Beitragsvereinbarung reichen die Eltern Belege zu ihrer finanziellen Situation ein, in der Regel die letzte definitive Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern.

Bezahlt eine Familie ein Schulgeld von CHF 2000, ist das Einreichen der Steuererklärung nicht erforderlich.

Bei mehreren Kindern gelten angepasste Beträge, die im gemeinsamen Gespräch festgelegt werden.

Die Schulgeldberechnung gilt immer für das laufende Schuljahr. Änderungen des Schulgeldes für das darauffolgende Schuljahr bleiben vorbehalten. Ferienabsenzen oder sonstige Unterbrüche begründen keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Schulgeldes.

Mittagstisch

Für das Essen wird ein Betrag von CHF 9.50 pro Mahlzeit zusätzlich verrechnet.

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