Schulordnung

Absenzenregelung

Die Offene Schule Bern übernimmt umfassend die rechtlichen Grundlagen der Kantonalen Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen (DVAD). Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der Gemeinde Bern, wie auch die zusätzlichen unterrichtsfreien Schultage.

Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Die Schule ist bei Absenzen frühzeitig zu benachrichtigen. Die Eltern geben der Klassenlehrperson die Entschuldigungsgründe schriftlich bekannt. Die Schule verlangt ab der zweiten Woche in Folge ein Arztzeugnis, ebenfalls bei auffällig vielen Absenzen.

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.

Disziplinarmassnahmen

Disziplinarmassnahmen können gegen Schülerinnen und Schüler ergriffen werden, welche die geltenden Schul- und Klassenregeln verletzen, Weisungen der Schulleitung oder der Lehrpersonen missachten oder in anderer Weise Tätigkeiten oder den geordneten Betrieb der Schule beeinträchtigen.

Hauptinstrument beim Umgang mit disziplinarischen Schwierigkeiten ist das Gespräch, welches zwischen Lehr- bzw. Leitungsperson und fehlbarer Schülerin bzw. fehlbarem Schüler geführt wird.

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